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AGBs

Leistungsumfang

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeglicher Vereinbarung mit dem Künstler Noah-Benedikt Hahn, Viererblock 18c, 39326 Farsleben. Entgegenstehenden Regelungen in den AGB des Auftraggebers widerspricht Noah-Benedikt ausdrücklich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

Arbeitsbedingungen

 

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Künstler zum vereinbarten Zeitpunkt der Ankunft freie Zufahrt zum Entladen des Fahrzeugs und Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat und ungehindert Baufreiheit besteht. Sollten zur Durchführung des Auftrages Zufahrtscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten notwendig sein, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers und werden vor dem Auftrittstag dem Musiker zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn nicht möglich sein, so geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Einfache Speisen und Getränke sind für den Künstler frei. Dies hat der Auftraggeber auch bei einem Catering durch Dritte zu gewährleisten. Noah-Benedikt verpflichtet sich, alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, insbesondere für den Beginn und Spieldauer, für den gesamten Auftritt und für alle musikalischen Darbietungen. Dabei ist der Künstler vor- und während des Auftritts nicht an kurzfristige künstlerische Weisungen bzw. den Weisungen Dritter gebunden. Unverschuldete Verspätungen, Wartezeiten oder Ablaufplanänderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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Preise

 

Die Kostenvoranschläge von Noah-Benedikt verstehen sich unverbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch falsche Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, kann Noah-Benedikt dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung stellen. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, (z.B. GEMA-Gebühren, örtliche Abgaben, etc.) hat der Auftraggeber zu tragen. Der Musiker ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort nach Eingang ohne Abzug oder Skonto fällig. Bei verspätetem Zahlungseingang gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten pro Woche der Verspätung.

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Haftung und Gewährleistung

 

Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit des Musikers. Schäden die vom Auftraggeber, deren Mitarbeiter, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber von Noah-Benedikt entstehen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere bei transportablen Bühnen und den dem Musiker zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie Schäden, die in einem adäquat- kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt von Noah-Benedikt stehen. Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung, hat er sicherzustellen, dass diese für die Durchführbarkeit der Veranstaltung auch geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen, sollte dies erforderlich sein. Sollte eine Leistung nicht, nur teilweise oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Nachbesserung zu verlangen. Reklamationen gegen Noah-Benedikt können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB gerügt wurde. Bei auftretenden Störungen, egal welcher Art, ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken um eventuelle Schäden zu vermeiden bzw. unvermeidbare Schäden so gering wie möglich zu halten.

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Kündigung und Rücktritt

 

Der Auftraggeber ist berechtigt, das angenommene Angebot jederzeit zu kündigen. Im Falle der Stornierung des Angebots durch den Auftraggeber hat dieser alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber aufgrund der vorzeitigen Aufhebung, die Zahlung des vereinbarten Honorars für Noah-Benedikt und bereits erbrachter Leistungen in nachfolgender Staffelung zu zahlen:

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Stornierung bis 180 Tage vor Leistungsbeginn: 25%

Stornierung bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 50%

Stornierung bis 20 Tage vor Leistungsbeginn: 70%

Stornierung ab dem 7. Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt 90%

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Sollte die Veranstaltung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Noah-Benedikt ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstanden Kosten zu verlangen.

 

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